Neuerungen im Bereich Steuern & Kosten 2023

Steuern & Kosten
Informationen
Jänner 31, 2023

 

CO2-Bepreisung von Kraftstoffen

Die zusätzliche CO2-Bepreisung, die im Oktober mit 30 Euro pro Tonne CO2 in Kraft getreten ist, wurde mit Jahresbeginn auf 32,5 Euro je Tonne weiter erhöht. Der Klimabonus soll als Entladung dienen.

 

Pendlerpauschale und Pendlereuro

Bis Juni 2023 erhalten Pendler aufgrund der hohen Spritpreise den temporär erhöhten Betrag von Pendlerpauschale und Pendlereuro. Ab Juli tritt wieder die vorherige Regelung in Kraft.

 

Anpassung NoVa

Die Normverbrauchsabgabe steigt 2023 automatisch um 1% für alle PKW, die mehr als 104 Gramm an CO2 je Kilometer emittieren (entspricht einem Normverbrauch von 4 Liter Diesel bzw. ca. 4,6 Liter Benzin auf 100 km).
PKW, die mehr als 170 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen zahlen einen Malus (entspricht ca. 6,5 Liter Diesel oder ca. 7,5 Liter Benzin). Zusätzlich zahlt man 2023 einen Malus von 70 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert (2022: 60 Euro).
Auch bei leichten Nutzfahrzeugen kommt es zu Verteuerungen. Die hier angewendete NoVa-Berechnung schlägt aber erst bei höheren Verbräuchen zu.
Ausgenommen von der NoVa-Erhöhung sind Fahrzeuge mit einem unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag vor dem 1. Dezember, sofern das Fzg vorm 1. April 2023 geliefert wird.

 

Private Dienstwagennutzung

Zu einer Verschärfung kommt es beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern zahlen.
Der Sachbezug wird von 1,5 auf 2 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat erhöht, wenn ein bestimmter Grenzwert an CO2-Emmissionen überschritten wird. Für Firmenfahrzeuge wurde dieser CO2-Grenzwert auf 132 Gramm je Kilometer abgesenkt.
Für E-Fahrzeuge fällt weiterhin kein Sachbezug an.

 

E-Firmenautos

Erhalten Arbeitnehmer für das Laden eines E-Fahrzeuges, auch Firmen-E-Bike, einen Kostenersatz vom Arbeitgeber, so ist dieser künftig lohnsteuer- und abgabefrei. Zusätzlich können Arbeitgeber bis zu 2.000 Euro Kosten der Errichtung einer Lademöglichkeit lohnsteuer- und abgabefrei übernehmen.

 

eQuote

Für das Laden des E-Autos zu Hause können E-Autobesitzer seit diesem Jahr Geld verdienen, indem die CO2-Einsparungen verkauft werden. In der Vergangenheit erhielt der Stromanbieter diesen Vorteil, ab 2023 der Autobesitzer.

 

Pickerl

ab 2. Februar 2023 wird das §57a-Gutachten mit einem neuen Layout inkl. QR-Code versehen. Somit kann das Gutachten in elektronischer Version aus der zentralen Datenbank abgerufen werden.

Ab 20. Mai 2023 muss zusätzlich eine Erfassung der Fahrleistung und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1.1.2021 vorgenommen werden. Diese werden an eine zentrale Datenbank weitergeleitet, um festlegen zu können, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.

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