Mit 1. Jänner 2018 wurde das erste Fahrtenbuch zur Aufzeichnung der Lenkerarbeitszeiten durch das Lenkprotokoll ersetzt. Doch welche rechtlichen Vorgaben bringt das „persönliche Fahrtenbuch der Arbeitszeit“ – kurz: das Lenkprotokoll – mit sich?
Das erwartet Sie in diesem Blog:
- Prüfschemen zur Lenkprotokoll-Pflicht
- Wichtige Fakten zum Führen des Lenkprotokolls
- Pflichten der Arbeitgeber und Lenker bei Führung des Lenkprotokolls
- Informationen zu Betriebs- und Straßenverkehrskontrollen
- Hilfreiche Links
- Informationen zum elektronischen Lenkprotokoll
Ergänzend stellen wir Ihnen den Link zum Video des Lenkprotokoll-Abends der WKO Niederösterreich zur Verfügung.
Prüfungsschema A
VO-FZG/sonstige FZG
Lenkprotokoll-Verordnung gilt für:
- Lenker in einem Arbeitsverhältnis, die das KFZ selbst lenken oder sich im FZG befinden, um es ggf. zu lenken (LP-VO gilt nicht für reine Beifahrer)
- Lenker von KFZ auf öffentlichen Straßen, die im Fahrzeug:
- kein EU-Kontrollgerät eingebaut haben oder
- ein EU-Kontrollgerät eingebaut haben, aber auf dessen Verwendung verzichten
Prüfungsschema B
Pflicht & Ausnahmen zur Führung eines LP
Ausnahmen zum Führen des Lenkprotokolls:
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, z.B. Kehrmaschine
- FZG zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung mit Taxameter
- PKW/Kombi (FZG-Klasse M1), keine gewerbliche Personenbeförderung
- FZG zur Güterbeförderung, hzl. Gesamtgewicht <3,5 t
Lenken ist nicht berufliche Haupttätigkeit
z.B. Installateur, Handwerker - Zugmaschine, hzl. Geschwindigkeit <30 km/h
- FZG bei Überstellungs- & Probefahrten
- FZG zur Durchführung von Geld- & Werttransporten
Prüfungsschema C
LP mit/ohne Ausnahmen
In diesem Prüfschema ist ersichtlich ob Ausnahmen möglich sind. Diese sind auch teilweise vom jeweils gültigen Kollektivvertrag abhängig.
Wichtige Fakten zum Führen des Lenkprotokolls
Sind Ihre Mitarbeiter Lenkprotokoll-pflichtig?
Folgende Informationen sind für die Führung des Lenkprotokolls relevant.
3 Möglichkeiten zur Aufzeichnung:
- Führung in Papierform
- Führung eines elektronischen Lenkprotokolls
- Freiwillige Verwendung eines eingebauten Kontrollgeräts
Inhalt der Lenkprotokolle – KEINE Ausnahmen
- Vor- und Zuname der Lenker
- Datum
- behördliches Kennzeichen
- Kilometerstand Beginn & Ende des Arbeitstages
- Zeitangaben: Beginn & Ende der Einsatzzeit, der Ruhepausen, der Lenkpausen, der sonstigen Arbeitszeiten, Gesamtdauer der Lenkzeit
- Unterschrift der Lenker
- Bemerkungen
Inhalt der Lenkprotokolle – MIT Ausnahmen (gemäß § 5 Abs. 3 LP-VO)
Lediglich bei Punkt 5. „Zeitangaben“ entfällt die verpflichtende Aufzeichnung von Beginn & Ende der sonstigen Arbeitszeiten sowie die Angabe über die Gesamtdauer der Lenkzeit.
- Wochen-Lenkprotokoll mit Ausnahme nach § 5 Abs. 3 LP-VO
- Tages-Lenkprotokoll mit Ausnahme nach § 5 Abs. 3 LP-VO
- Tages-Lenkprotokoll keine Ausnahme nach § 5 Abs. 3 LP-VO
Pflichten der Arbeitgeber bei Führung eines Lenkprotokolls
- LP für Lenker in ausreichender Anzahl & kostenlos verfügbar
- Herunterladen & Ausdrucken kostenlos möglich
- Anleitung zur ordnungsgemäßen Verwendung
- Lenker-Verzeichnis inkl. Geburtsdatum
Muster „Verzeichnis der LenkerInnen“ hier - Kontrolle der LP, mind. 1 x monatlich
- Verzeichnis der Überprüfung inkl. Datum & Unterschrift
Muster „Kontrolle der Lenkprotokolle“ hier - Aufbewahrung der Lenkprotokolle, mind. 24 Monate
- Vorlage & Übermittlung der Protokolle + Verzeichnisse an Behörde
- Kostenlose Kopie der LP auf Verlangen der Lenker
Pflichten der Lenker bei Führung eines Lenkprotokolls
- Ordnungsgemäße Führung nach Anweisung des Arbeitgebers
- Änderungen nicht durch Radieren oder Überschreiben – Fehler in „Bemerkungen“ berichtigen
- Streichungen nur zulässig, wenn ursprüngliche Eintragung weiter erkennbar
- LP-Mitführpflicht der letzten 28 Kalendertage
- Vorweisen der LP auf Verlangen der Kontrollorgane
- LP zur Überprüfung vorlegen, 1 x monatlich
- Übergabe der LP nach Mitführpflicht zur Aufbewahrung
Pflichten der Arbeitgeber und -nehmer bei Betriebs- oder Straßenverkehrskontrolle
BETRIEBSKONTROLLE
Die Arbeitsinspektion ist jederzeit befugt bzw. verpflichtet:
- Betriebe, Arbeitsstellen und Baustellen angekündigt oder unangemeldet zu betreten und zu überprüfen,
- Personen in Betrieben zu befragen,
- Auskünfte zu verlangen, Einsicht in Unterlagen zu nehmen bzw. diese auch anzufordern.
Unternehmen müssen dafür sorgen, dass:
- eine anwesende Person die Besichtigung ermöglicht,
- sie diese auf Verlangen begleitet,
- die erforderlichen Auskünfte erteilt sowie
- Einsicht in Unterlagen gewährt.
Welche Unterlagen müssen vorbereitet sein?
- Verzeichnis über die Lenker (§ 3 Abs. 2 Z. 3 LP-VO) – Papierform
- Aufzeichnungen der monatlichen Überprüfungen der LP inkl. Unterschrift der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 LP-VO) – Papierform
- Ausgefüllte LP nach Mitführpflicht (§ 3 Abs. 5 LP-VO) – Papierform/elektronisch
- Händisch geführte LP, die ersatzweise bei einem Defekt bzw. bei Fehlbedienung des elektronischen LP geführt wurden (§ 3 Abs. 5 Z. 3 LP-VO) – Papierform
STRASSENVERKEHRSKONTROLLE
Lenker müssen bei einer polizeilichen Kontrolle folgende Unterlagen vorweisen:
- LP der letzten 28 Kalendertage: Papierform oder elektronisch in lesbarer Form
- Leere Lenkprotokolle in Papierform (für Aufzeichnungen bei Defekt)
Hilfreiche Links:
- WKO – Lenkprotokoll: Lenkprotokoll/verpflichtende Aufzeichnung von Lenkerarbeitszeiten – WKO.at
- Arbeitsinspektion – Lenkprotokoll: Persönliches Fahrtenbuch – Lenkprotokoll (arbeitsinspektion.gv.at)
- Infoblatt „Fahrtenbuch Neu – Lenkprotokoll“: Fahrtenbuch wird durch neues „Lenkprotokoll“ abgelöst – WKO.at
- Lenkprotokoll-Abend der WKO Niederösterreich, Video: Video WKO NÖ
- Lenkprotokoll-Abend WKO NÖ, Präsentation Hofrat Ing. Ewald Graf, Arbeitsinspektorat NÖ Industrieviertel: Vortrag-Lenkprotokoll (wko.at)
- Lenkprotokoll-Abend WKO NÖ, Präsentation Ing. Günter Reisner, Arbeitsinspektorat Steiermark: Lenkprotokoll-Kontrolle (wko.at)
- Lenkprotokoll-Abend WKO NÖ, Präsentation ITBinder GmbH: MTrack – Elektronisches Lenkprotokoll
Das elektronische Lenkprotokoll
- Daten können von Lenker laufend selbst eingegeben und abgerufen werden
- Aufzeichnung der notwendigen Inhalte
- Daten sind Lenker zuordenbar
- Daten sind vollständig, geordnet, inhaltsgleich, authentisch und in einem System zusammengefasst
- Wiedergabe & Einsicht aller Daten jederzeit möglich
- Vorlage, Übermittlung und Ausdruck der Daten auf Verlangen möglich
- Daten für Behörde in lesbarer Form, z.B. pdf- oder xls-Format
- Fehlerhafte Aufzeichnungen oder Abweichungen in „Bemerkungen“
- Unterschreiben des elektronischen Lenkprotokolls mind. 1 x monatlich bei Vorlage der Daten an Arbeitgeber
Mit MTrack können Ihre Mitarbeiter das elektronische Lenkprotokoll auf 2 Arten ordnungsgemäß führen:
- Lenkprotokollschalter
- MTrack Go Fahrer-App
- Kleiner Schalter im Fahrzeug
- Lenker kann per Knopfdruck zwischen Lenkpause, Ruhepause und „sonstige Arbeitszeit“ unterscheiden
- Entsprechender Status wird von Lenker selbst zugewiesen
- Fahrererkennung via iButton, RFID Tag/Chip, Fahrerkarte, Mitarbeiterausweis
- Akustisches Warnsignal (Piepton) erinnert Lenker an Statuswechsel, wenn notwendig.
- Daten von Lenkprotokollschalter in App ersichtlich und änderbar
- Lenker kann per Klick zwischen Lenkpause, Ruhepause und „sonstige Arbeitszeit“ unterscheiden
- MTrack Go Fahrer App ist Lenkerbezogen
- Fahrererkennung via iButton, RFID Tag/Chip, Fahrerkarte, Mitarbeiterausweis
Sowohl die Daten des Lenkprotokollschalters als auch der MTrack Go Fahrer App sind jederzeit abrufbar, in einem einzigen System gesammelt und bei Kontrolle jederzeit am Smartphone in lesbarer Form verfügbar.
Weitere Details:
- Lenkprotokoll-Abend WKO NÖ, Präsentation ITBinder GmbH: MTrack – Elektronisches Lenkprotokoll
- Website Link Lenkprotokoll, ITBinder GmbH: Elektronisches Lenkprotokoll mit MTrack
- Website Link Fahrer-App, ITBinder GmbH: MTrack Go Fahrer-App