Wie lesen Sie Ihre Tachographen aus?
Müssen Ihre Fahrzeuge vor Ort sein?
Ist es immer noch notwendig diese händisch auszulesen?
Das regelmäßig manuelle Auslesen stellt einen enormen Zeit- und Kostenaufwand dar, denn Ihre Fahrer und Fahrzeuge sind in diesem Moment blockiert.
MTrack by ITBinder hat für Sie die passende Lösung: der voll automatisierte Tachodownload. Dieser ist zeit- und ortsunabhängig und somit sparen Sie nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld.
Entstehung des Tachographen
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Arbeitsbedingungen der LKW-Fahrer zu verbessern, ist der digitaler Fahrtenschreiber vorgeschrieben.
Seit 1. Mai 2006 müssen alle Fahrzeuge, die erstmalig zum Verkehr zugelassen werden und unter die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein.
Ein großes Augenmerk wird dabei auf die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten sowie auf die Verkehrs- und Unternehmenskontrollen gelegt. Das Ziel hierbei ist, dem Wettbewerb im internationalen Transportverkehr möglichst faire Rahmenbedingungen zu geben.
Einführung und Nachrüstung der neuesten Tachographengeneration
Mit dem Mobilitätspaket, das am 20.08.2020 in Kraft getreten ist, wurde die Fahrtenschreiberverordnung geändert. Dieses enthält u.a. Regelungen zur Einführung der neuesten Tachographengeneration sowie die Nachrüstverpflichtungen für Altfahrzeuge.
Smart Tacho 2 – etappenweise Einführung
Mit der geänderten Fahrtenschreiberverordnung wird etappenweise die neueste Generation des Tachographen „Smart Tacho 2“ eingeführt. Folgende Neuerungen bringt der intelligente Fahrtenschreiber mit sich:
- automatische Aufzeichnung der Standortdaten bei Grenzübertritten sowie bei jeder Be- und Entladung des Fahrzeugs
- Aufzeichnung, ob das Fahrzeug für die Güter- oder Personenbeförderung benutzt wird
- Information über die Überschreitung der maximalen Lenkzeit wird im Rahmen der Fernkommunikation (z.B. für Straßenkontrollen von Fahrzeugen) übertragen.
Ausrüstungsverpflichtung mit „Smart Tacho“ 2
- Neufahrzeuge, die 2 Jahre nach dem Inkrafttreten der technischen Einzelvorschriften für den Smart Tacho 2 erstmals zugelassen werden, d.h. frühestens ab voraussichtlich Sommer 2023*
- Altfahrzeuge, die im rein innerstaatlichen Verkehr eingesetzt werden, müssen nicht umgerüstet werden
- Umrüstung von Altfahrzeugen, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden:
- bis spätestens 1. Jänner 2025: bis spätestens 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die technischen Einzelvorschriften für den Smart Tacho 2 in Kraft getreten sind
- bis Sommer 2025*: bis spätestens 4 Jahre nachdem die technischen Einzelvorschriften für den Smart Tacho 2 in Kraft getreten sind
* Laut der Arbeitsinspektion-Website ist die Angabe eines konkreten Datums noch nicht möglich, da es zurzeit nicht absehbar ist, bis wann die EU-Kommission die technischen Vorgaben für den Smart Tacho 2 (= 2. Generation des intelligenten Kontrollgeräts) veröffentlicht.
Hilfreiche Links:
- Amtsblatt Mobilitätspaket
- Verordnung (EU) Nr. 165/2014
- Verordnung (EG) Nr. 561/2006
- Website Arbeitsinspektion
Pflichten der ArbeitgeberInnen
- Einwandfreies Funktionieren & ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgeräts sowie der Fahrerkarte
- Stecken der Unternehmerkarte vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs
- Bereitstellung einer persönlichen Fahrerkarte je Fahrer
- Zur Verfügungstellung einer Bedienungsanleitung sowie ausreichend Papier für Drucker (§ 17a Abs.1. AZG)
- Lückenloses elektronisches Herunterladen der Daten aus Massenspeicher & Fahrerkarte
- Übertragung der Daten auf externen Datenträger & Erstellung von Sicherungskopien aller Daten (§ 17a Abs.2. AZG)
- Jederzeit mögliche Wiedergabe der Daten; vollständig, geordnet, inhaltsgleich und authentisch (§ 17a Abs.4 AZG)
- Führen von Aufzeichnungen der geleisteten Arbeitsstunden von Lenkern & alle Lenkeraufzeichnungen. Aufbewahrungszeit: mindestens 24 Monate. Diese Aufzeichnungen sind dem Arbeitsinspektorat auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (§ 17b AZG).
Hilfreiche Links:
- Pflichten der Arbeitgeber/innen – Digitaler Tachograph
- Website Arbeitsinspektion
- Arbeitszeitengesetz § 17a
Pflichten der LenkerInnen
- LenkerInnen müssen jeden Tag, an dem sie ein Fahrzeug lenken, ab dem Zeitpunkt, an dem sie dieses übernehmen, ein Schaublatt oder eine Fahrerkarte benutzen
- Eingabe des Landes in den Tachographen, in dem Dienstbeginn bzw. -ende stattfindet
- Eingabe des Landes nach Überqueren einer Grenze
→ seit 02. Februar 2022 verpflichtend - Klare Aufzeichnung der Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts-, Ruhe- sowie Vor- und Nachbereitungszeiten
- Vorlegung der Fahrerkarte, Schaublätter, handschriftlichen Aufzeichnungen der letzten 28 Tage
- Umgehendes Melden der Beschädigung, Fehlfunktion, des Verlusts oder Diebstahls der Fahrerkarte
- Im Fall einer Betriebs- oder Funktionsstörung des Kontrollgeräts müssen Aufzeichnungen auf einem Schaublatt oder einem gesonderten Blatt erfolgen und der fehlerhafte Ausdruck sowie die Fahrerkarte beigefügt werden
Neuerung bei den Mitführungsverpflichtungen der Fahrer – Artikel 36 Abs. 1 und 2 EU-VO 165/2014 – tritt mit 31.12.2024 in Kraft
Die Mitführungsverpflichtung der Schaublätter des analogen Kontrollgeräts sowie aller handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke wird von 28 Tage auf 56 Tage erweitert.
Hilfreiche Links:
Datenspeicherung
In Österreich ist in § 17a AZG festgelegt, wann das Herunterladen und Sichern der Daten zu erfolgen hat:
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- aus dem digitalen Kontrollgerät
– spätestens 3 Monate nach letzten Herunterladen
– unmittelbar vor Abmeldung eines Fahrzeugs
– unmittelbar nach Aufhebung der Zulassung eines Fahrzeugs
– unmittelbar vor oder nach Überlassung eines Fahrzeugs (z.B. bei Vermietung)
– unmittelbar vor Austausch eines Kontrollgeräts - von der Fahrerkarte
– spätestens alle 28 Tage
– unmittelbar vor Beginn und Ende eines Beschäftigungsverhältnisses
– unmittelbar vor Ablauf der Gültigkeit der FahrerkarteHilfreiche Links:
- aus dem digitalen Kontrollgerät
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MTrack & der automatisierte Tachodownload
Mit dem Tachodownload von MTrack werden Massenspeicher und Fahrerkarte automatisch heruntergeladen und in Ihr bestehendes Tachoverwaltungsprogramm übergeben. Die Daten werden über GPRS vom Fahrzeug an den Server übertragen. Das bedeutet sowohl für die Verwaltung als auch für Ihre Fahrer eine große Zeitersparnis.
Durch den automatisierten Download können Sie den administrativen Aufwand enorm minimieren. Die Mitarbeiter müssen nicht extra ins Büro kommen, um die Fahrerkarte auszulesen. Die Fahrzeuge haben keine Wartezeit am Unternehmensstandort und können durchgehend im Einsatz bleiben. Der Download des Tachographen funktioniert ganz ohne Aufwand und alle Daten werden fristgerecht übertragen, sind manipulationssicher, gesetzeskonform und werden archiviert.
Vorteile auf einen Blick:
- Massenspeicher- und Fahrerkartendaten werden regelmäßig und voll automatisiert heruntergeladen, somit können Ihre Fahrzeuge weiterhin im Einsatz bleiben
- Orts- und zeitunabhängiger Massenspeicher- und Fahrerkartendownload
- Heruntergeladene Daten werden automatisch in das bestehende Tachoverwaltungsprogramm übergeben
- Alle Daten bleiben gesichert und archiviert, somit sind diese jederzeit und in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit abrufbar
- Land bei Dienstbeginn und -ende sowie Grenzübertritte wird automatisch und minutengenau für die Diätenberechnung vermerkt
Sparen Sie Zeit und Geld mit dem automatischen Tachodownload von MTrack by ITBinder und bleiben Sie stets im Einsatz.
Mit MTrack by ITBinder behalten Sie die Tacho-Zeiten stets im Überblick
Behalten Sie die Tacho-Zeiten Ihrer LKW-Fahrer stehts im Überblick. Auf einen Blick sehen Sie die Zeiten der letzten 14 Tage. Neben der verfügbaren Lenkzeit, werden die Lenkzeiten für den aktuellen Tag bzw. die aktuelle Doppelwoche angezeigt. Die Arbeitszeittabelle der Lenk-, Einsatz- und Ruhezeiten entnehmen Sie bitte folgender WKO-Seite: Arbeitszeittabelle: Lenkzeiten – WKO.at